AGB

Geschäftsbedingungen CIRCINO Innovation UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltung Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir über von uns angebotene Waren schließen. Sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht gesondert widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme oder ‑durchführung nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsschluss Angaben oder Abbildungen der Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeiten, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Individuelle Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse beim Kunden. Er trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotene Ware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich zusagen.

Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und begründen keine Ansprüche.

Enthalten Auftragsbestätigung oder Lieferschein Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Ware vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.

3. Preise, Zahlung Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk bzw. Versandort zzgl. Mwst., ohne Nebenleistungen, wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Reisekosten und sonstige Aufwendungen

Wenn nicht gesondert vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig. Sie sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.

Bei Zahlungsverzug werden gewährte Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.

Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessene Frist zur Leistung Zug um Zug sind wir zum Rücktritt berechtigt.

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

4. Lieferung und Gefahrenübergang Die Lieferung der Ware und die Aufmachung der Dokumente erfolgt entsprechend der definierten „Lieferklauseln des Internationalen Warenhandels (Incoterms)“.

Sofern nicht anders vereinbart, wird Lieferung „ab Werk“ oder Versandort geschuldet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde in Verzug, geht die Gefahr mit Mitteilung der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir für ihn und auf dessen Rechnung eine Transportversicherung ab.

Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Sie betragen bei Lagerung durch uns 0,5 % des offenen Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, beginnend 1 Monat nach Mitteilung der Übergabebereitschaft. Die Geltendmachung weiterer, geringerer oder keiner Lagerkosten bleibt vorbehalten.

Lieferzeiten sind nur annähernde Angaben, es sei denn es ist ausdrücklich eine feste Lieferzeit zugesagt. Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind.

Lieferzeiten verlängern sich entsprechend, wenn der Kunden mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug ist, insbesondere mit der Beschaffung von Unterlagen oder einer vereinbarten Anzahlung.

Lieferzeiten verlängern sich entsprechend, wenn die Verzögerungen durch den Eintritt höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer und nicht von uns verschuldeter Umstände (z.B. Naturkatastrophe, Streiks, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, Unruhen, Embargo, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht werden. Erschweren diese Ereignisse die Lieferung wesentlich oder machen sie die Lieferung unmöglich und ist die Störung nicht nur von vorübergehender Dauer, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden die Lieferung deshalb nicht mehr zumutbar, kann er zurücktreten. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Wir unterrichten den Kunden über den Eintritt solcher Ereignisse.

Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe bzw. auf die Mitteilung der Übergabebereitschaft. Teillieferung oder vorfristige Lieferung sind zulässig, sofern sie nicht unzumutbar sind.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung besonderer, für den Betrieb des Kunden oder für den Im- und Export geltender Vorschriften und die Herbeiführung aller erforderlicher Genehmigungen. Die Nichterteilung berührt dessen Abnahmeverpflichtung nicht.

Die Ware muss unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 Stunden verzögert, wird der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges tragen. Wird die Ware exportiert und verzollt, trägt der Kunde die Kosten einer Standzeit von mehr als 48 h, ohne Verzollung von mehr als 24 h.

5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Paletten sind unser Eigentum. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

Wir behalten uns an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Entwicklungen, Muster, Modelle, Pläne, Daten, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentum und Urheberrechte vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Verwertungsfall), berechtigt uns, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Dem Kunden steht in dem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist kein Rücktritt, es sei denn, wir hätten das ausdrücklich erklärt.

Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit Waren anderer verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir wertanteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt folgendes:

– Der Kunde hält die Ware in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Ware auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden. Die entsprechenden Nachweise sind auf unser Anfordern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nur, soweit ihm das zuzumuten ist.

– Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

– Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Ware, an Stelle der Ware oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

– Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.

– Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.

6. Mängelrechte Der Kunde wird die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig untersuchen. Mängel werden uns unverzüglich schriftlich angezeigt („Rüge“). Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Diese sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Das gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Nutzung der beanstandeten Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung gilt als Genehmigung.

Durch Verhandlungen über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis.

Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang, sowie Änderungen der Ware im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, dem Maß, der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden zumutbar sind.

Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Kunden folgende Rechte zu:

– Wir sind zur Nacherfüllung verpflichtet und erbringen diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

– Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unseres jeweils aktuellen Listenpreises berechnet.

– Gewöhnlicher Verbrauch und Verschleiß begründen keine Mängelansprüche. Sie sind auch in folgenden Fällen ausgeschlossen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäße Wartung und Pflege, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische, elektrische oder umweltbedingte Einflüsse. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen an der Ware, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.

– Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung herabsetzen oder Schadensersatz verlangen.

Führt die Benutzung der Ware zur Verletzung gewerblicher Schutzrechte im Inland, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, es so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

Vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Ware aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wurde, dass die Ware vom Kunden verändert hat.

Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Übergabe, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nur, soweit sich aus folgender Haftungsregelung nichts anderes ergibt.

7. Geheimhaltung Der Kunde wird, sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird auch den Mitarbeitern des Kunden auferlegt.

Wir dürfen den Kunden und das Projekt als Referenz benennen.

8. Schlussbestimmungen Diese Bestimmungen gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist unser Sitz.

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand Dezember 2008

CIRCINO Ltd.

Sonnenwendstr. 15

67098 Bad Dürkheim